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BVerwG, 21.04.1961 - III B 146.59, III C 215.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anrechnung von auf dem Grundbesitz ruhenden und durch Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 25.05.1959 - 6 KL 1751/58
- BVerwG, 21.04.1961 - III B 146.59, III C 215.59
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 03.12.1973 - VI B 62.73
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Die Beschwerde macht den Zulassungsgrund der Abweichung mit dem Vorbringen geltend, in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. März 1960 - BVerwG III B 146.59 - werde ausgeführt, daß Rechtsgrundlage des Vergleichs nur das Bundeswiedergutmachungsgesetz sei und "nur an diesem und nicht am Gesetz zu Artikel 131 GG zu bemessen" sei.